Urteile rund um das Thema BetriebssportNur bei regelmäßigem Training greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Sportbegeisterung und kollegiales Miteinander sollen beim Betriebssport ganz oben stehen. Gleichwohl wird aber auch die Herausforderung durch Wettkämpfe von den Mitarbeitern geschätzt, so dass es manchmal "richtig zur Sache" geht. Doch wer haftet bei einem Unfall? Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung? Und: Wird Firmensport steuerlich gestützt? Urteile zum Thema Sport im Betrieb
Regelmäßig trainieren: Die Teilnahme an dem Spiel einer Betriebssport-Mannschaft steht nur dann als Arbeitsunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die sportlichen Betätigungen im Rahmen des Betriebssports mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden. Das ist nicht der Fall, wenn die Mannschaft nur etwa sechs Spiele pro Jahr bestreitet und im Schnitt weniger als einmal pro Monat trainiert wird. (LSG Nordrhein-Westfalen, L 15 U 101/98)
Verletzung beim Turnier: Eine Verletzung während eines Fußballturniers an dem Mannschaften verschiedener Unternehmen teilnehmen, kann ein "Arbeitsunfall" sein, hat das Bundessozialgericht entschieden. Dies gilt für den Fall, dass es sich nicht um die Teilnahme an einem regelrechten Meisterschaftsturnier handelt. (Bundessozialgericht, 2 RU 32/95)
Schutz bei Jubiläumsspiel: Spielen mehrere Betriebssport-Mannschaften eines Unternehmens aus Anlass des 25-jährigen Bestehens einer Betriebssportgruppe gegeneinander Fußball, so sind die in den Jubiläumsspielen teilnehmenden Aktiven gesetzlich unfallversichert (Bundessozialgericht, 2 RU 19/90)
Sport während Fortbildung: Verletzt sich der Teilnehmer einer Fortbildung in einem Berufsförderungswerk bei einem als Ausgleichssport angebotenen Tennisspiel, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall. (Bundessozialgericht, 2 RU 36/94)
Versicherungsschutz im Firmenklub: Steht ein Verein ausschließlich den Betriebsangehörigen eines Unternehmens offen, so werden Unfälle beim Sport in diesem Klub wie Arbeitsunfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt. (Bundessozialgericht, 2 RU 19/92)
Europameisterschaft ist Privatvergnügen: Betriebsfußballer, die an einer Europameisterschaft von Betriebssportgemeinschaften teilnehmen, sind dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch dann, wenn ihr Unternehmen dafür dienstfrei gibt und die Reisekosten trägt. (Bundessozialgericht, 2 RU 23/90)
Zuschüsse für Betriebssportgruppen: Arbeitgeber können eine Betriebssportgemeinschaft (hier für Tennis) finanziell unterstützen, ohne dass die teilnehmenden Arbeitnehmer dafür Lohnsteuer zahlen müssen. (Finanzgericht Düsseldorf, 11 K 3234/94 H) In einem weiteren Urteil zum gleichen Thema entschieden die Richter, dass Arbeitgeber Mitgliedern ihrer Betriebssportgemeinschaft bis zu 20 Euro pro Jahr steuerfrei zuwenden dürfen. Voraussetzung: Mindestens ein Drittel der Belegschaft kann an den sportlichen Übungen teilnehmen. Zudem dürfen keine Meisterschaftsspiele ausgetragen werden. (FG Hamburg, II 33/94) |