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Gründung neuer Sparten

Die BSG Rheinpark e.V. bietet aktuell eine breite Palette von 19 verschiedenen Sparten an. Dennoch wird häufig nach der Gründung neuer Sparten innerhalb der BSG gefragt. Hiermit wollen wir hinsichtlich der Gründung neuer Sparten einige Grundvoraussetzungen bekannt geben:

1. Ausreichende Anzahl von Interessenten

Natürlich benötigt eine neue Sportart zunächst eine ausreichende Anzahl an Gleichgesinnten. Hierbei ist eine verbindliche Zusage der Interessenten wichtig, damit der Sportbetrieb auch dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Die benötigte Mindestanzahl der Interessenten ist von Sportart zu Sportart unterschiedlich zu bewerten.

2. Gründungsverantwortlicher

Die Gründung wird in erster Linie durch einen Gründungsverantwortlichen vorangetrieben. Dieser Gründungsverantwortliche nimmt bis zur abschließenden Gründung der Sparte die Aufgabe eines Spartenleiters war. Während der Gründungszeit sind hierbei natürlich insbesondere einige organisatorische Tätigkeiten (wie z.B. Interessenten suchen, Trainingstag/-zeit bestimmen, Trainer suchen, Trainingsort suchen, etc.) erforderlich.

3. "Geist des Betriebssportes"

Es werden nur solche Sparten zugelassen die dem Sinn und Zweck eines Betriebssportvereines dienlich sind, dem Rahmen der BSG Vereinssatzung sowie der Unternehmenskultur des Talanx-Konzerns entsprechen.

4. Spartenschutz

Um eine Konkurrenzsituation innerhalb des Vereines von vorneherein zu vermeiden werden nur Sportarten zugelassen, aufgrund derer andere Sparten nicht Mitglieder verlieren können. Beispiel: Gründung einer Sparte Beachvolleyball würde die Spartenmitglieder der Sparte Volleyball möglicherweise abwerben.

5. Finanzierbarkeit

Da die Mittel der BSG Rheinpark begrenzt sind, ist die Finanzierbarkeit der neu zu gründenden Sparte sicher zu stellen. Insbesondere bei sehr kostenintensiven Sportarten ist dieser Punkt äußerst wichtig. Im Zweifel muss die Finanzierung durch die Erhebung von Sonderbeiträgen sicher gestellt werden.

6. Entscheidungsgremium

Die abschließende Entscheidung über die Gründung einer Sparte obliegt nach Vorlage aller Informationen dem Vorstand. Der Vorstand ist jedoch bereits in der Konzeptionsphase möglichst frühzeitig einzubinden.

 

Wenn Sie weitere Fragen zur Gründung einer neuen Sportart innerhalb der BSG haben oder bereits die o.g. Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an Herr Oswald Mölter unter der Mailadresse vorsitzender@bsg-rheinpark.de.

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