Unser Sportbetrieb bleibt weiterhin – bis zum 06. Mai 2020 – untersagt. Grundlage:
(2) Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Quelle: Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Link auf Recht.NRW.de)