Stufenweise Erlaubnis zur Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebs (ab 07. / 11. / 20. / 30. Mai)

NRW hat soeben das stufenweises Vorgehen der Landesregierung vorgestellt, der in seiner Umsetzung jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht:

Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:
Ab Donnerstag 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Bitte prüft zusammen mit Euren Trainern, ob eine Verlegung bspw. in den Rheinpark möglich ist. In diesem Fall könnt ihr in Eigenregie den Sportbetrieb wieder aufnehmen bzw. so modifizieren, dass die nachfolgende Abstandsregelung eingehalten wird: Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Wenn sich dann herausstellen sollte, dass in der Regel weniger als 6 Personen teilnehmen, dann kontaktiert uns bitte.


Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich
. Hier bleibt noch abzuwarten, wie der Talanx Konzern sich im Hinblick auf den Schwingbodenraum und die Stadt Köln im Hinblick auf die Hallenbenutzung verhält. Sobald uns hierzu weiterführende Informationen vorliegen, werden wir die einzelnen Sparten informieren. Für Entspannung in der Dehnung gilt zusätzlich: Konferenzräume sind in entsprechend geringerer Teilnehmerzahl nutzbar.
Für Schwimmen gilt:
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder. Hallenbäder ab 30. Mai.

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden. Hierzu zählen Basketball, Fussball, Volleyball und Squash.

Sportliche Wettbewerbe im Amateurbereich sind dann ab 30. Mai ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
Bitte beachtet auch die weiteren Vorgaben Eurer Betreiber (Sporthallen, Wasserski Anlage, Kegelbahnbetreiber usw.)