Neue Verordnungsregelung ab 30.05.2020

Kontaktfreier Vereinssport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen ist erlaubt. Es gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m; eine Begrenzung der Personenzahl gibt es nicht.

Nicht-kontaktfreier Sport (bspw. Basketball, Volleyball etc.) ist nur im Freien (aber nicht in Hallen) zulässig für maximal bis zu 10 Personen.

Bis auf weiteres sind die Sport-Räumlichkeiten im HDI Gebäude noch gesperrt. Die Schulsporthallen sind für kontaktfeien Vereinssport mindestens noch bis zum 05.06.2020 gesperrt. Die Spartenleiter versuchen soweit möglich und sinnvoll, den Sport ins Freie zu verlegen.

Im Schwimmsport sind – neben den Freibädern – nunmehr auch die Hallenbäder wieder geöffnet.

Ebenso hat das Fitnessstudio für Bodybuilding unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.

Weiter Details können der als Anlage beigefügten  Coronaschutzverordnung in der Fassung ab dem 30.05.2020 entnommen werden. coronaschvo_ab_30.05.2020_lesefassung