Hallo Zusammen,
auf der Homepage des Stadtsportbundes Köln findet ihr die aktuelle Fassung der neuen Coronaschutzverordnung, gültig ab 17.10.2020. Zusätzlich ist auch das dort abgelegte Amtsblatt der Stadt Köln maßgeblich, da wir als Stadt die Grenze von 50 je 100.000 Neuinfektionen überschritten haben.
Hier gelangt ihr zu den Dokumenten: https://www.ssbk.de/coronavirus.html
In § 1, Nr.14 des Amtsblattes (S.3) ist nun geregelt: Kontaktsport im Sinne des § 9 Abs. 2 CoronaSchVo darf nur in einer Gruppe von maximal 30 Personen ausgeübt werden.
Das gilt nicht im Wettkampfbetrieb, sofern der Spielbetrieb von zwei Mannschaften eine Überschreitung dieser Personenzahl zwingend erfordert und dies in den Hygienekonzepten der einzelnen Sportverbände entsprechend vorgesehen ist.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Stadt Köln im gesamten Rheinpark eine Maskenpflicht angeordnet hat. Diese gilt jedoch nicht für Sporttreibende!