Liebe Mitglieder,
ab dem 10.11.2020 tritt die neue, konkretisierte Coronaschutzverordnung in Kraft. Demnach ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen (§ 9 Abs. 1) zwar weiterhin bis zum 30.11.2020 untersagt. Neu ist, dass Rehasport ab dem 10.11. unter Auflagen wieder möglich ist.
Zudem wurde eine Konkretisierung des Begriffs Individualsport vorgenommen:
„Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Als Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches).“ Individualsport bedeutet dabei, dass jegliche Anleitung in Präsenz untersagt ist, d.h. die zweite Person darf kein Übungsleiter/Trainer sein, der ein Training abhält.
Auch wir als BSG haben daher den gesamten Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen eingestellt. Online Angebote für den Individualsport werden in den Sparten Rückschule, Entspannung in der Dehnung und Yoga (über den jeweiligen Spartenleiter) sowie für Bodybuilding (hier über den Youtube Kanal – Trainiere glücklich! Bushido Fitnessstudio) bereitgestellt.
Hier gelangt ihr zu den Dokumenten: https://www.ssbk.de/coronavirus.html
Euer BSG-Vorstand