Liebe Mitglieder,
leider wird auch der Sportbetrieb zunächst bis 10.01.2021 weiter eingeschränkt:
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“
Das bedeutet, dass ab sofort auch der (bisher noch erlaubte) Individualsport (z. B. Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten ist. Möglich bleibt das Sporttreiben allein oder mit insgesamt maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum bzw. in freier Natur ohne Anleitung (Kinder bis einschl.14 Jahren werden nicht mitgezählt, dürfen aber auch nicht aus mehr als zwei Haushalten stammen).
Auch wir als BSG hatten daher bereits ab November den gesamten Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen eingestellt. Online Angebote für den Individualsport werden in den Sparten Rückschule, Entspannung in der Dehnung und Yoga (über den jeweiligen Spartenleiter) sowie für Bodybuilding (hier über den Youtube Kanal – Trainiere glücklich! Bushido Fitnessstudio) bereitgestellt.
Für Fragen wendet Euch gerne an Eure Spartenleiter.
Hier gelangt ihr zu den aktualisierten Dokumenten inkl. Corona-Schutzverordnung: https://www.ssbk.de/coronavirus.html
Euer BSG-Vorstand