Neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gültig ab 08.03. bis 28.03.2021

Liebe Mitglieder,

Grundsätzlich ist weiterhin der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Ausgenommen sind derzeit:

der kontaktfreie Sport mit maximal 5 Erwachsenen aus zwei Haushalten auf Sportanlagen unter freiem Himmel. Damit ist auch die sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht möglich. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Hier gelangt ihr zu den aktualisierten Dokumenten inkl. Corona-Schutzverordnung: https://www.ssbk.de/coronavirus.html

Online Angebote für den Individualsport werden aktuell in den Sparten Entspannung in der Dehnung, Fitness & Freizeit, Rückenschule, Tanzen und Yoga (über den jeweiligen Spartenleiter) sowie für Bodybuilding (hier über den Youtube Kanal – Trainiere glücklich! Bushido Fitnessstudio) bereitgestellt. Für Fragen wendet Euch gerne an Eure Spartenleiter.

Euer BSG-Vorstand