Liebes Mitglied,
nach offizieller Mitteilung des Landes NRW hat Köln einen stabilen 7-Tage-Inzidenzwert unter 50 -35,1 erreicht (www.mags.nrw.de/inzidenzstufen). Damit gelten nun die Maßnahmen für die Inzidenzstufe 2:
- Außen: kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung (bspw. Golf)
- Außen: Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit negativem Test und Kontaktrückverfolgung
- Innen (einschl. Fitnessstudios): kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
- Innen (einschl. Fitnessstudios):Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und negativem Test
Die Sporthallen der Stadt Köln können wieder genutzt werden. Konzepte der Sportgruppen für geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung der Abstandseinhaltung von 1,5 m müssen vorliegen, damit die Erfüllung dieser Auflagen gewährleistet werden können. Die betroffenen Sparten haben in der Regel bereits im letzten Jahr ein Hygienekonzept eingereicht. Testergebnis bzw. Impfausweis muss dem Spartenleiter oder einem Vertreter vorgelegt werden. In jedem Fall sind auch Anwesenheitslisten zu führen, um evtl. Infektionsketten nachvollziehen zu können. - Öffnung aller Bäder – ggf. mit Test und Personenbegrenzung – Gäste mit Ausweisen von Betriebssportgruppen können nach Verfügbarkeit spontan an der Kasse buchen und brauchen kein E-Ticket. Ein E-Ticket wird von der BSG nicht einzeln erstattet. Bitte beachten Sie die Besonderheiten für die Freibäder und die ggf. geänderten Öffnungszeiten auf den Seiten der KölnBäder GmbH – https://www.koelnbaeder.de
Des Weiteren hat das Land eine aktualisierte Corona Schutzverordnung erlassen. Für den Sport ergeben sich in § 14 Abs. (2) und (4) marginale Ergänzungen.
Die Regelungen entnehmen Sie bitte der Corona-Schutzverordnung unter https://www.ssbk.de/coronavirus.html.
Euer BSG Vorstand