Sportbetrieb unverändert in Köln – neue Corona-Schutzverordnung vom 09.07 – 05.08.21

Liebes Mitglied,

auch wenn zwischenzeitlich eine neue Inzidenzstufe 0 eingeführt wurde (stabile 7-Tage-Inzidenz unter 10), bei der bei unserem Betriebssport auf die noch geltenden Masken-, Abstandsregelungen und Testregeln sowie die Personenbegrenzungen vollständig verzichtet werden könnte, gelten die u.a. Reglungen weiterhin, da zwar das Land NRW eine Inzidenz unter 10 hat, nicht jedoch Köln.

Damit gelten weiterhin die Maßnahmen für die Inzidenzstufe 1 – Neuerungen für den Schwimmbetrieb:

  • Außen: kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung (bspw. Golf)
  • Außen: Kontaktsport mit bis zu 100 Personen, jeweils mit Kontaktrückverfolgung (ohne Test – weil NRW Inzidenz ebenfalls 1)
  • Innen (einschl. Fitnessstudios): kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  • Innen (einschl. Fitnessstudios):Kontaktsport mit bis zu 100 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung (ohne Test – weil NRW Inzidenz ebenfalls 1)
  • Die Sporthallen der Stadt Köln können wieder genutzt werden. Ferienzeit Hallennutzung kann über unsere Geschäftsführung bei der Stadt Köln beantragt werden.
  • Konzepte der Sportgruppen für geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung der Abstandseinhaltung von 1,5 m müssen vorliegen, damit die Erfüllung dieser Auflagen gewährleistet werden können. Die betroffenen Sparten haben in der Regel bereits im letzten Jahr ein Hygienekonzept eingereicht. Ggf. notwendiges Testergebnis bzw. Impfausweis bei Inzidenzstufen über 1 müssen dem Spartenleiter oder einem Vertreter vorgelegt werden. In jedem Fall sind auch Anwesenheitslisten zu führen, um evtl. Infektionsketten nachvollziehen zu können.
  • Öffnung der meisten Bäder – Freibäder und  Hallenbäder nur noch mit Negativtestnachweis (Ausnahme Naturfreibad Vingst) bzw. den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung  – Gäste mit Ausweisen von Betriebssportgruppen können nach Verfügbarkeit spontan an der Kasse buchen und brauchen kein E-Ticket. Ein E-Ticket wird von der BSG nicht einzeln erstattet. Die Benutzerordnung der Sparte Schwimmen wir auf einen Besuch pro Woche erweitert (BSG-Benutzerordnung bis 31_12_21). Bitte beachten Sie die ggf. kurzfristig abweichenden Besonderheiten für die Freibäder und die ggf. geänderten Öffnungszeiten auf den Seiten der KölnBäder GmbH –  www.koelnbaeder.de.

Des Weiteren hat das Land eine aktualisierte Corona Schutzverordnung vom 09.07.21 erlassen.

Die Regelungen entnehmen Sie bitte der Corona-Schutzverordnung unter https://www.ssbk.de/coronavirus.html.

Euer BSG Vorstand