Liebes Mitglied,
nach offizieller Mitteilung hat Köln seit heute wieder einen stabilen 7-Tage-Inzidenzwert über 35 (www.mags.nrw.de/inzidenzstufen). Damit gelten ab 12.08 wieder die Maßnahmen für die Inzidenzstufe 2:
- Außen: kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt.
- Außen: Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen unter Einhaltung der 3-G-Regel erlaubt= getestet, geimpft oder genesen. D.h. Vorlage eines Negativtestnachweis oder Nachweis über Immunisierung erforderlich. Zusätzlich Rückverfolgung dokumentieren. Das bedeutet: Name, Adresse, E-Mail oder Telefon-Nummer aller Personen digital/schriftlich erfassen und 4 Wochen speichern.
- Innen (einschl. Fitnessstudios): kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung möglich, nur unter Beachtung der 3-G-Regel und der Rückverfolgung
- Innen (einschl. Fitnessstudios): Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen erlaubt; nur unter Beachtung der 3-G-Regel und Rückverfolgung. Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) ist nicht erlaubt.
- Öffnung der meisten Bäder – Freibäder und Hallenbäder nur noch unter Einhaltung der 3-G-Regel= getestet, geimpft oder genesen (Ausnahme Naturfreibad Vingst) – Gäste mit Ausweisen von Betriebssportgruppen können nach Verfügbarkeit spontan an der Kasse buchen und brauchen kein E-Ticket. Ein E-Ticket wird von der BSG nicht einzeln erstattet. Die Benutzerordnung der Sparte Schwimmen wir auf einen Besuch pro Woche erweitert (BSG-Benutzerordnung bis 31_12_21). Bitte beachten Sie die ggf. kurzfristig abweichenden Besonderheiten für die Freibäder und die ggf. geänderten Öffnungszeiten auf den Seiten der KölnBäder GmbH – www.koelnbaeder.de
Die Regelungen entnehmen Sie bitte der Corona-Schutzverordnung bspw. unter https://www.ssbk.de/coronavirus.html.
Euer BSG-Vorstand