Neue Corona-Schutzverordnung NRW vom 30.07. – 19.08.21

Liebes Mitglied,

nach offizieller Mitteilung des Landes NRW vom 06.08 haben Köln und das Land NRW noch einen stabilen 7-Tage-Inzidenzwert unter 35 (www.mags.nrw.de/inzidenzstufen). Damit gelten weiterhin die Maßnahmen für die Inzidenzstufe 1:

  • Außen: kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung (bspw. Golf)
  • Außen: Kontaktsport mit bis zu 100 Personen, jeweils mit Kontaktrückverfolgung (ohne Test – weil NRW Inzidenz ebenfalls 1)
  • Innen (einschl. Fitnessstudios): kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  • Innen (einschl. Fitnessstudios):Kontaktsport mit bis zu 100 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung (ohne Test – weil NRW Inzidenz ebenfalls 1). Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) ist innen mit bis zu 15 Personen erlaubt.
  • Öffnung der meisten Bäder – Freibäder und  Hallenbäder nur noch mit Negativtestnachweis (Ausnahme Naturfreibad Vingst) bzw. den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung  – Gäste mit Ausweisen von Betriebssportgruppen können nach Verfügbarkeit spontan an der Kasse buchen und brauchen kein E-Ticket. Ein E-Ticket wird von der BSG nicht einzeln erstattet. Die Benutzerordnung der Sparte Schwimmen wir auf einen Besuch pro Woche erweitert (BSG-Benutzerordnung bis 31_12_21). Bitte beachten Sie die ggf. kurzfristig abweichenden Besonderheiten für die Freibäder und die ggf. geänderten Öffnungszeiten auf den Seiten der KölnBäder GmbH –  www.koelnbaeder.de

Aufgrund der steigenden Zahlen ist aber davon auszugehen, dass Köln und das Land NRW alsbald in einen stabilen 7-Tage-Inzidenzwert über 35 wechseln. In diesem Fall gilt:

  • Außen: kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt.
  • Außen: Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt.
  • Innen (einschl. Fitnessstudios):  kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung möglich, nur mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung
  • Innen (einschl. Fitnessstudios): Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen erlaubt; nur mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung. Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) ist nicht erlaubt.
  • Bäder – wie oben aber mit weiterer Personenbegrenzung.

Die Regelungen entnehmen Sie bitte der Corona-Schutzverordnung unter https://www.ssbk.de/coronavirus.html.

Euer BSG-Vorstand