Liebes Mitglied,
die neue Corona-Schutzverordnung ist und damit gilt:
Der Sportbetrieb in Innenräumen darf nur noch von immunisierten oder getesteten Personen (3-G-Regel) ausgeübt bzw. durchgeführt werden. Das bedeutet Vorlage eines höchstens 48-Stunden zurückliegenden Negativtestnachweis (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) oder Nachweis über vollständige Impfung /Genesung beim Trainer/ Spartenleiter /ggf. beim Hallenwart. Eine weiterführende Dokumentation ist nicht erforderlich. Personen, die den Nachweis nicht erbringen können, sind vom Sportbetrieb auszuschließen.
Für den Außensport gibt es keine – über die allgemeinen Verhaltensregelung hinausgehende – Maßnahmen mehr.
Während der Sportausübung ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich.
Wir bitten außerdem um Beachtung der Empfehlungen zu sportspezifischen Hygienemaßnahmen und der jeweils aktuellen Corona-Schutzverordnung unter https://www.ssbk.de/coronavirus.html.
Euer BSG Vorstand