Neue Corona-Schutzverordnung vom 24.11 bis 21.12.2021

Liebes Mitglied,

eine neue Corona- Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit für den Sportbetrieb:

Der Sportbetrieb auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlich Raum im Amateursport ist nur noch für immunisierte Personen (2-G-Regel) möglich.  Das bedeutet Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung /Genesung beim Trainer/ Spartenleiter /ggf. beim Hallenwart. Eine weiterführende Dokumentation ist nicht erforderlich. Personen, die den Nachweis nicht erbringen können, sind vom Sportbetrieb auszuschließen.

Der Sportbetrieb in den Räumlichkeiten des HDI ist gänzlich ausgeschlossen. Die betroffenen Spartenleiter sind informiert und stellen soweit möglich auf Onlineangebote um. Näheres hierzu könnt ihr bei Eurem Spartenleiter erfragen.

Schwimmbäder: Der Einlass in die Einrichtungen der KölnBäder GmbH ist ebenfalls unter Einhaltung der 2G Regel und unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes sowie des BSG-Schwimmausweises möglich. Für Kinder bis einschl. 17 Jahren (bis 03.12. war das auf 15 Jahre begrenzt) ist kein Immunisierungsnachweis erforderlich. Der Eintritt wird nur mit medizinischer Maske, FFP2 oder KN/N 95 Maske gewährt.

Während der Sportausübung ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich.

Weiterhin gelten die allgemeinen Verhaltensregelungen zu Abstand, Hygiene und Masken. Weiterführende Informationen findet ihr unter https://www.ssbk.de/coronavirus.html.

Euer BSG Vorstand