Neue Corona-Schutzverordnung vom 28.12.2021 bis 12.01.2022

Liebes Mitglied,

eine neue Corona- Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit für den Sportbetrieb:

Der Sportbetrieb drinnen in Sportstätten ist im Amateursport nur noch immunisierten Personen möglich, die zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorweisen (2-G+ Regel). 

Der Sportbetrieb draußen auf Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlich Raum im Amateursport ist nur noch für immunisierte Personen (2-G-Regel) möglich.  

Für die Weihnachtsferien, in denen keine Schultestungen stattfinden, benötigen Schülerinnen und Schüler einen negativen Testnachweis. Bis zum 26. Dezember 2021 gelten Schüler*innen noch als getestet. Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.

Diese Regelung gilt auch weiterhin für jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag. Zwar müssen Schüler*innen ab 16 regulär geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen. Aber eine Ausnahme gilt hier u.a. für den Sport: Wenn sie über einen Testnachweis verfügen, gelten sie auch in den Ferien (ab 27.12.2021 bis zum Schulstart 2022) bis zum 18. Geburtstag als immunisiert. Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.

Der Sportbetrieb in den Räumlichkeiten des HDI ist gänzlich ausgeschlossen. Die betroffenen Spartenleiter sind informiert und stellen soweit möglich auf Onlineangebote um. Näheres hierzu könnt ihr bei Eurem Spartenleiter erfragen.

Schwimmbäder: Der Einlass in die Einrichtungen der KölnBäder GmbH ist ab dem 28.12.21 ebenfalls nur unter Einhaltung der o.g. 2G+ Regel und unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes sowie des BSG-Schwimmausweises möglich. Der Eintritt wird zudem nur mit medizinischer Maske, FFP2 oder KN/N 95 Maske gewährt.

Während der Sportausübung ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich.

Weitere Informationen erhaltet ihr hier:https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Euer BSG Vorstand