Neue Corona-Schutzverordnung vom 09.02.22 bis 09.03.22

Liebes Mitglied,

eine neue Corona- Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit für den Sportbetrieb:

Der Sportbetrieb drinnen in Sportstätten ist weiterhin nur noch immunisierten Personen möglich, die zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorweisen (2-G+ Regel). Der Nachweis einer 3. Auffrischungsimpfung („Boosterung) ersetzt den zusätzlichen Test! Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen. Es gibt weitere Erleichterungen je nach Impfstatus. Daher bitte den u.a. Link anklicken.

Der Sportbetrieb draußen auf Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlich Raum ist weiterhin nur für immunisierte Personen (2-G-Regel) möglich.  

Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche:

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis zum 18. Geburtstag: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. Aber dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest oder einen Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor Ort vor dem jeweiligen Sportangebot) getestet sind. Altersnachweis erforderlich.
  • Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen

Der Sportbetrieb in den Räumlichkeiten des HDI ist weiterhin gänzlich ausgeschlossen. Die betroffenen Spartenleiter sind informiert und stellen soweit möglich auf Onlineangebote um. Näheres hierzu könnt ihr bei Eurem Spartenleiter erfragen.

Schwimmbäder: Der Einlass in die Einrichtungen der KölnBäder GmbH ist ebenfalls nur unter Einhaltung der oben beschriebenen 2G+ Regel inkl. der dortigen Ergänzungen und unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes sowie des BSG-Schwimmausweises möglich. Ein Onlineticket ist nicht erforderlich. Der Eintritt wird zudem nur mit medizinischer Maske, FFP2 oder KN/N 95 Maske gewährt.

Während der Sportausübung ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich.

Weitere Informationen erhaltet ihr hier:https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Euer BSG Vorstand