Neue Corona-Schutzverordnung vom 29.04.2022 – 27.05.2022 und bis auf weiteres

Liebes Mitglied,

auch die neue Schutzverordnung sieht für unseren Betriebssport keine speziellen Einschränkungen vor.  Auch der Sportbetrieb in den Räumlichkeiten des HDI ist wieder vollumfänglich möglich.

Im Hinblick auf die noch hohen Inzidenzen sieht die Schutzverordnung aber weiterhin Möglichkeiten vor, dass Sportstättenbetreiber im Rahmen ihres Hausrechtes Schutzmaßnahmen ergreifen können. Weitere Infos gibt es – soweit notwendig – in Eurer Sparte.  So ist bspw. das Tragen einer Maske  in den Schwimmbädern der Stadt Köln nur noch empfohlen, aber nicht mehr verpflichtend.

Jede*r kann persönlich und im Vereinsumfeld dazu beitragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren wenn wir alle eigenverantwortlich auf Hygiene und Abstände achten. Tauscht Euch einfach in Eurer Sparte untereinander aus, damit sich alle Mitglieder wieder gemeinsam Wohlfühlen können.

In einigen Sparten werden daher auch Hybrid-Veranstaltungen (vor Ort und via Internet) angeboten (bspw. Yoga) oder zusätzlich zu einer Präsenz- / Hybrid- Veranstaltung ein digitales Angebot bereitgestellt (bspw. Fitness & Freizeit, Entspannung in der Dehnung, Rückenschule).

Wir als Vorstand der BSG werden erst wieder über Änderungen informieren, wenn es erneut zu Einschränkungen kommen sollte.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim gemeinsamen Sport treiben!

Euer BSG-Vorstand