Fragen zur Mitgliedschaft

Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen zum Thema Mitgliedschaft bei der BSG Rheinpark:

Sie möchten Mitglied der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.V. werden?

Bitte wenden Sie sich zunächst an den Ansprechpartner der Sportart, an der Sie interessiert sind, und fragen Sie nach einem Probetraining. Dieser wird Ihnen eine Beitrittsformular übersenden und über eine Mitgliedschaft in der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.V. und in seiner Sparte informieren. Mit dem Beitritt erkennen Sie auch unsere Satzung in der jeweils gültigen Fassung an, die wir auf unserer Homepage veröffentlichen.

Eintritte sind nur zum Ersten eines Monats möglich. Der jährliche Mitgliedsbeitrag der für die Zeit vom 01.01. bis 31.12. gilt, wird bei einem unterjährigen Eintritt nur anteilig fällig. Die Abbuchung des Mitgliedsbeitrags erfolgt mit dem nächstmöglichen jährlichen Beitragseinzug von Ihrem Konto. Der Beitragseinzug erfolgt jährlich Ende Mai/Anfang Juni eines jeden Jahres.

Sie möchten einer oder mehreren Sparten beitreten?

Nach Eintritt in die Betriebssportgemeinschaft können Sie jederzeit in Absprache mit der jeweiligen Spartenleitung einer Sparte beitreten. Auch ist die Teilnahme in mehreren Sparten möglich. Beachten Sie bitte auch den Punkt Spartenaustritte.

Sie möchten aus einer Sparte austreten?

Ein Austritt aus einer Sparte ist grundsätzlich nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich. Danach buchen wir keine spartenabhängige Sonderbeiträge mehr von Ihrem Konto ab. Ein Austritt aus der Sparte Tennis ist abweichend von dieser Regelung nur zum Saison Ende (Sommer oder Winter) möglich. Für die Sparte Golf gelten  die Kündigungsfristen der Golfanlage. Bitte beachten Sie, dass nach Austritt aus allen Sparten nicht automatisch auch die Mitgliedschaft in der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.V. erlischt.

Wie hoch sind die Sparten- und Mitgliedsbeiträge?

Der Grundbeitrag beträgt 30,00 Euro pro Jahr. Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen 18,00 Euro, Jugendliche unter 18 Jahren 12,00 Euro pro Jahr. Für Kinder unter 14 Jahren ist die Vereinsmitgliedschaft beitragsfrei.

Bei einigen Sportarten erheben wir über den Grundbeitrag hinaus die folgenden Sonderbeiträge:

  • Squash  4,00 Euro mtl.
  • Tanzen  11,00 Euro mtl.
  • Tennis  nach Vereinbarung

Bei Body Building wird der Beitrag per Sammelinkasso über den Verein abgerechnet. Der monatliche Beitrag für Neuzugänge beträgt hier 31,40 Euro.

Für die Sparte Golf ist aktuell ein Eigenbeitrag von 236,00 Euro pro Jahr an die Golfanlage zu entrichten. Die Aufnahmegebühr beträgt hier 50,00 Euro.

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft bei der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.V. kündigen?

Kündigungen sind satzungsgemäß nur zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Damit die Kündigung wirksam wird, müssen Sie gegenüber der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.V. c/o HDI / Talanx, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln die Kündigung schriftlich oder per E-Mail an eines der Vorstandsmitglieder bis spätestens zum 30.09. erklären. Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, so wird diese automatisch zum Ende des nächsten Jahres berücksichtigt. In jedem Fall erhalten Sie von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft im Verein unabhängig von einer Betriebszugehörigkeit im Talanx-Konzern ist. Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, bleiben Sie zunächst trotzdem Vereinsmitglied.

Sie möchten eine Änderung der persönlichen Daten (z.B. Umzug, neue Bankverbindung) mitteilen?

Wenn Sie umziehen oder sich andere für die Vereinstätigkeit wichtige persönliche Daten ändern, denken Sie bitte daran, uns zu informieren. Eine kurze Mail an geschaeftsfuehrer@bsg-rheinpark.de genügt.

Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, benötigen wir von Ihnen ein neues SEPA-Lastschriftmandat. In diesem Fall bitten wir Sie, das Formular auszufüllen und an die Vereinsadresse zurückzusenden.

Sportversicherung – Bin ich als Mitglied oder Trainer der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.V. über den Verein versichert?

Ja, alle Mitglieder(innen) und Trainer(innen) der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.V. sind über die ARAG Sportversicherung versichert. Diese Sportversicherung ist eine Ergänzung der privaten Vorsorge und kann als Beihilfe verstanden werden. Versicherungsschutz besteht u. a. für die Bereiche Haftpflicht, Unfall und Krankenversicherung. Es handelt sich um eine vereinsübliche Versicherung. Einzelheiten finden Sie in der Kurzinformation der Versicherung (kurzmerkblatt_nrw).

Schadensmeldungen per Mail an vorstand@bsg-rheinpark.de, damit eine umgehende Bearbeitung sowie die Wahrung der Fristen gewährleistet werden kann.