Autor: Ivonne Bäckmann

Neue Corona-Schutzverordnung vom 29.04.2022 – 27.05.2022 und bis auf weiteres

Liebes Mitglied, auch die neue Schutzverordnung sieht für unseren Betriebssport keine speziellen Einschränkungen vor.  Auch der Sportbetrieb in den Räumlichkeiten des HDI ist wieder vollumfänglich möglich. Im Hinblick auf die noch hohen Inzidenzen sieht die Schutzverordnung aber weiterhin Möglichkeiten vor,

Neue Corona-Schutzverordnung vom 03.04 bis 30.04.2022

Liebes Mitglied, sowohl die bisherigen 3G-Regel als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Dies gilt auch für Schwimmbäder. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen empfiehlt, die bisher […] entwickelten Hygienekonzepte weiter aufrecht zu erhalten beziehungsweise an das

Neue Corona-Schutzverordnung ab 19.03.2022 bis 02.04.2022

Liebe Mitglieder, eine neue Corona- Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit für den Sportbetrieb: Der Sportbetrieb draußen ist ohne Einschränkungen möglich Für den Sportbetrieb in Innenräumen gilt weiterhin die 3-G-Regel; ebenso für alle Trainer*innen und Übungleiter*innen.

Neue Corona-Schutzverordnung 04.03 bis 19.03.22

Liebes Mitglied, Sport grundsätzlich mit 3G möglich Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

Neue Corona-Schutzverordnung vom 19.02.2022 bis 09.03.2022

Liebes Mitglied, eine neue Corona- Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit für den Sportbetrieb: Der Sportbetrieb drinnen in Sportstätten ist weiterhin nur noch immunisierten Personen möglich, die zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24

Neue Corona-Schutzverordnung vom 09.02.22 bis 09.03.22

Liebes Mitglied, eine neue Corona- Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit für den Sportbetrieb: Der Sportbetrieb drinnen in Sportstätten ist weiterhin nur noch immunisierten Personen möglich, die zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als

Neue Corona-Schutzverordnung vom 13.01.22 bis 09.02.22 inkl. Ergänzung ab 16.01

Liebes Mitglied, eine neue Corona- Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit für den Sportbetrieb: Der Sportbetrieb drinnen in Sportstätten ist im Amateursport nur noch immunisierten Personen möglich, die zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter

Neue Corona-Schutzverordnung vom 28.12.2021 bis 12.01.2022

Liebes Mitglied, eine neue Corona- Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit für den Sportbetrieb: Der Sportbetrieb drinnen in Sportstätten ist im Amateursport nur noch immunisierten Personen möglich, die zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter

Neue Corona-Schutzverordnung vom 24.11 bis 21.12.2021

Liebes Mitglied, eine neue Corona- Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit für den Sportbetrieb: Der Sportbetrieb auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlich Raum im Amateursport ist nur noch für immunisierte Personen (2-G-Regel)

Neue Corona-Schutzverordnung 29.10 – 24.11.2021

Liebes Mitglied, eine neue Corona-Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit: Der Sportbetrieb in Innenräumen darf weiterhin nur noch von immunisierten oder getesteten Personen (3-G-Regel) ausgeübt bzw. durchgeführt werden.  Das bedeutet Vorlage eines höchstens 48-Stunden zurückliegenden Negativtestnachweis

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