Bei der Organisation von Wanderungen in der Corona-Zeit ist nicht nur das Wandern an sich zu organisieren, sondern es sind darüber hinaus auch noch einige gesetzliche Besonderheiten zu beachten. Grundlage hierzu ist die Coronaverordnung NRW in der sich häufig ändernden jeweils gültigen Fassung.
So musste die geplante Wanderung für März aufgrund des kurzfristig angeordneten „Lockdowns“ ein Tag vorher abgesagt werden. Seitdem ruhte der Wanderbetrieb.
Erst als im Mai die VO eine stufenweise Lockerung des Sportbetriebs vorsah, haben wir nach einem Mehrheitsvotum der aktiven Wanderer und nach Abstimmung mit dem BSG-Vorstand den Wanderbetrieb wieder aufgenommen.
So konnten wir dann seit Anfang Juni wieder unsere monatlichen Wanderungen u. a. mit nachstehenden Einschränkungen durchführen:
— Möglichst Rundwanderungen in Stadtnähe mit kurzer ÖPNV- oder PKW-Anfahrt.
— beim Wandern grundsätzlich Hygieneabstand von 1,50 m einhalten
— keine Mittagseinkehr im Restaurant, lediglich unterwes Pause mit Selbstverpflegung unter Wahrung des Sicherheitsabstands.
Erfreulich ist, dass sich die meisten Wanderer trotz der Einschränkungen für die Fortführung des Wanderbetriebs entschlossen haben. Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass dies durch das disziplinierte und rücksichtsvolle Verhalten der Wanderer untereinander auch gerechtfertigt war.
Leider hat uns die Corona Entwicklung wieder eingeholt, sodass zuerst die Wanderung Oktober kurzfristig abgesagt werden musste, weil diese nur mit Atemmaske hätte stattfinden dürfen.
In Anbetracht des Wirrwarrs von Vorschriften und Erlässen, sowie der steigenden gesundheitlichen Gefährdung im öffentlichen Raum, z. B. bei der An- und Abfahrt, sah ich mich leider nicht mehr in der Lage, verantwortungsvoll Wanderungen durchzuführen.
Daher habe ich vorerst die Wanderungen ausgesetzt, bis eine verbesserte Lage wieder ein normales Wandern ermöglicht.
Inzwischen hat der Gesetzgeber ein auch das Wandern betreffendes Verbot erlassen, sodass nur die Hoffnung bleibt, bald wieder zum Wandern ohne Einschränkungen zurückkehren zu können.
Kurt Aßmann
Spartenleitung Wandern