Neue Coronaschutzverordnung ab 11.01.2021

Liebe Mitglieder,

leider bleibt auch der Sportbetrieb bis 31.01.2021 weiter eingeschränkt:

„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu den Einrichtungen entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“

Das bedeutet, dass auch der Individualsport (z. B. Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen weiterhin verboten ist. Möglich bleibt das Sporttreiben allein oder mit höchstens einer Personen aus einem anderen Haushalt im öffentlichen Raum bzw. in freier Natur ohne Anleitung (zu betreuende Kinder aus dem Hausstand werden nicht mitgezählt, dürfen aber auch nicht aus mehr als zwei Haushalten stammen).

Auch wir als BSG hatten daher bereits ab November den gesamten Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen eingestellt. Online Angebote für den Individualsport werden in den Sparten Entspannung in der Dehnung, Fitness & Freizeit, Rückenschule und Yoga (über den jeweiligen Spartenleiter) sowie für Bodybuilding (hier über den Youtube Kanal – Trainiere glücklich! Bushido Fitnessstudio) bereitgestellt.

Für Fragen wendet Euch gerne an Eure Spartenleiter.

Hier gelangt ihr zur aktualisierten Corona-Schutzverordnung:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-01-07_coronaschvo_ab_11.01.2021_lesefassung.pdf