Neue Corona Schutzverordnung NRW ab 28.05.2021

Liebe Mitglieder,

die neue Corona-Schutzverordnung sieht auch im Sport eine ganze Zahl von Lockerungen für die Kommunen und Kreise, bei denen an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-lnzidenz den Schwellenwert von 100 unterschreitet.

Das Land NRW hat seine Lockerungsschritte in drei Stufen unterteilt:

  • Stufe 3: Inzidenzwert 100 — 50,1 (vorsichtige Öffnungsschritte)
  • Stufe 2: Inzidenzwert 50 — 35,1 (weiterführende Öffnungsschritte)
  • Stufe 1: Inzidenzwert 35 oder weniger (weitreichende Öffnungsschritte)

Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderten Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inizidenzstufen.

Die Regelungen für die einzelnen Stufen entnehmen Sie bitte der Corona-Schutzverordnung unter https://www.ssbk.de/coronavirus.html. Die Regelungen für den Sport finden sich im S 14.

Es ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass die Stadt Köln Anfang nächster Woche einen stabilen Inzidenzwert von unter 100 erreicht und damit die Regelungen für die Stufe 3 gelten.

Besonders hervorzuheben ist ab einem Wert unter 100 die Erlaubnis, kontaktfreien Sport im Freien mit bis zu 25 Teilnehmer:innen durchzuführen.

Online Angebote für den Individualsport werden aktuell in den Sparten Entspannung in der Dehnung, Fitness & Freizeit, Rückenschule, Tanzen und Yoga (über den jeweiligen Spartenleiter) sowie für Bodybuilding (hier über den Youtube Kanal – Trainiere glücklich! Bushido Fitnessstudio) bereitgestellt. Für Fragen wendet Euch gerne an Eure Spartenleiter.

Euer BSG-Vorstand