Liebes Mitglied,
Sport grundsätzlich mit 3G möglich
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Der Sportbetrieb in den Räumlichkeiten des HDI ist weiterhin noch ausgeschlossen. Die betroffenen Spartenleiter sind informiert und stellen soweit möglich auf Onlineangebote um. Näheres hierzu könnt ihr bei Eurem Spartenleiter erfragen.
Schwimmbäder: Der Einlass in die Einrichtungen der KölnBäder GmbH ist ebenfalls nur unter Einhaltung der oben beschriebenen 3G Regel und unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes sowie des BSG-Schwimmausweises möglich. Ein Onlineticket ist nicht erforderlich. Der Eintritt wird zudem nur mit medizinischer Maske, FFP2 oder KN/N 95 Maske gewährt.
Während der Sportausübung ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich.
Weitere Informationen erhaltet ihr hier:https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport
Euer BSG Vorstand