Liebe Mitglieder,
eine neue Corona- Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit für den Sportbetrieb:
Der Sportbetrieb draußen ist ohne Einschränkungen möglich
Für den Sportbetrieb in Innenräumen gilt weiterhin die 3-G-Regel; ebenso für alle Trainer*innen und Übungleiter*innen.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen ausgenommen. Schüler*innen über 18. Jahren können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Der Sportbetrieb in den Räumlichkeiten des HDI ist leider weiterhin gänzlich ausgeschlossen. Die betroffenen Spartenleiter sind informiert und stellen soweit möglich auf Onlineangebote um. Näheres hierzu könnt ihr bei Eurem Spartenleiter erfragen.
Schwimmbäder: Der Einlass in die Einrichtungen der KölnBäder GmbH ist ebenfalls nur unter Einhaltung der oben beschriebenen 3G-Regel inkl. der dortigen Ergänzungen und unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes sowie des BSG-Schwimmausweises möglich. Ein Onlineticket ist nicht erforderlich. Der Eintritt wird zudem nur mit medizinischer Maske, FFP2 oder KN/N 95 Maske gewährt.
Während der Sportausübung ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich.
Weitere Informationen erhaltet ihr hier:https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport
Euer BSG Vorstand