Neue Corona-Schutzverordnung vom 03.04 bis 30.04.2022

Liebes Mitglied,

sowohl die bisherigen 3G-Regel als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Dies gilt auch für Schwimmbäder.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen empfiehlt, die bisher […] entwickelten Hygienekonzepte weiter aufrecht zu erhalten beziehungsweise an das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen anzupassen […] und so die Eigenverantwortung aller teilnehmenden Personen zu unterstützen.

Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts […] erfolgen.

Der Sportbetrieb in den Räumlichkeiten des HDI wird vollumfänglich zum 01.05.2022 wieder möglich sein. Näheres hierzu könnt ihr bei Eurem Spartenleiter erfragen.

Weitere Informationen erhaltet ihr hier:https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Euer BSG Vorstand