Liebes Mitglied, eine neue Corona-Schutzverordnung ist veröffentlicht und damit gilt in der o.g. Zeit: Der Sportbetrieb in Innenräumen darf weiterhin nur noch von immunisierten oder getesteten Personen (3-G-Regel) ausgeübt bzw. durchgeführt werden. Das bedeutet Vorlage eines höchstens 48-Stunden zurückliegenden Negativtestnachweis…