Liebe Mitglieder, Grundsätzlich ist weiterhin der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot ist in der Zeit vom 29. – 31. 03 und vom 06. –…